Kurberatung für Mütter und Väter
Kuren für Mütter oder Väter gehören zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Kasse ist deshalb für die Entscheidung über die Bewilligung der Maßnahme sowie für die Vermittlung des Kurplatzes zuständig. Als Mutter bzw. Vater haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Kurortes und des Zeitrahmens.
Die Formulare für Ihren Antrag (Attest-Vordrucke für Sie und für die mitreisenden Kinder) hat Ihr Arzt vorliegen (Formulare 64 und 65 für Vorsorgemaßnahmen, Formular 61 für Reha-Maßnahmen).
Unser Beratungsangebot
Unsere Beraterinnen und Berater informieren und beraten Sie über die Ziele und Inhalte der Maßnahmen sowie über das Antragsverfahren. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die ausgefüllten ärztlichen Atteste mit, falls Ihnen diese schon vorliegen.
Unser Beratungsangebot ist für Sie freiwillig und kostenfrei.
Wo finden Sie weitere Informationen
Die Stiftung Müttergenesungswerk und die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. präsentieren auf Ihren Internet-Seiten umfassende Informationen zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema Kuren für Mütter und Väter. Dort finden Sie auch nähere Angaben zu den Kurkliniken:
www.muettergenesungswerk.de
www.kag-muettergenesung.de
Bitte beachten Sie: Wir sind nicht zuständig für Kinder-Kuren oder für andere Maßnahmen der stationären Vorsorge oder Rehabilitation. Über Kinderkuren können Sie sich hier informieren:
www.kinderkuren.caritas.de
Informationen zu allen anderen Maßnahmen der stationären Vorsorge oder Rehabilitation erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder von der Deutschen Rentenversicherung.