Können Menschen, die queer oder homosexuell sind oder in gleichgeschlechtlichen Ehen leben, bei der Caritas arbeiten? Und was ist mit geschiedenen bzw. wiederverheirateten Menschen?
Im Herbst 2022 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Grundordnung für den kirchlichen Dienst, die Grundlage für das kirchliche Arbeitsrecht, reformiert und dabei klar gemacht: Wie die Menschen privat leben, wen sie lieben, ist einzig und allein ihre Sache, wird vom Arbeitgeber nicht bewertet und spielt deshalb auch keine Rolle für deren Anstellung. Das war lange anders.
Die Caritas hat sich innerkirchlich lange für diese Sichtweise eingesetzt und begrüßt die Veränderungen ausdrücklich. Im Jahr 2022 hat die Caritas dies in Form von zehn Zusagen für Mitarbeitende bekräftigt. Diese Selbstverpflichtung wurde von vielen Trägern und Verbänden der Caritas gezeichnet und verdeutlicht, wofür die Organisation steht und wie sie sich das Miteinander in der Dienstgemeinschaft vorstellt: Bei uns sind alle Mitarbeitenden willkommen. Die gleichgeschlechtliche Zivilehe oder die Wiederheirat nach Scheidung sind kein Grund für eine Kündigung und kein Ausschlusskriterium für eine Anstellung.
Der Caritasrat, das Aufsichtsorgan des Deutschen Caritasverbandes, hat bereits im Jahr 2020 die Kommission Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt eingesetzt. Im März 2022 hat der Caritasrat das Vielfaltsverständnis der Caritas formuliert und betont, dass es keine Diskriminierung in der Arbeit des Caritasverbandes geben darf.